
Im Rechtsstreit mit YouTube muss die Verwertungsgesellschaft GEMA einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Das Oberlandesgericht München hat in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass die Video-Plattform keinen Schadensersatz zahlen muss.
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Im Rechtsstreit mit YouTube muss die Verwertungsgesellschaft GEMA einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Das Oberlandesgericht München hat in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass die Video-Plattform keinen Schadensersatz zahlen muss.
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