📚 Home Office und Steuererklärung: Das ändert sich 2023
💡 Newskategorie: IT Nachrichten
🔗 Quelle: pcwelt.de
Update 2.12.2022: Die Bundesregierung hat die Befristung für die Home-Office-Pauschale aufgehoben. Zudem steigt die Home-Office-Pauschale auf 6 Euro pro Tag im Home Office (bisher: 5 Euro). Die Home-Office-Pauschale kann zudem nun für maximal 210 Tage (bisher 120 Tage) in Anspruch genommen werden. Sie können damit im Jahr 2023 also maximal 1.260 Euro für das Home Office bei der Steuererklärung absetzen. Unverändert bleibt, dass die Home-Office-Pauschale mit der Werbungskostenpauschale verrechnet wird. Die Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmerpauschbetrag) steigt 2023 auf 1.230 Euro. Update Ende
Das Bundeskabinett hatte im Februar 2022 beschlossen und Bundestag und Bundesrat hatten zugestimmt, dass die Home-Office-Pauschale auch für das Jahr 2022 gelten soll. Das berichtet die Tagesschau. Das bedeutet: Sie dürfen auch bei der Steuererklärung für 2022, die Sie dann im Jahr 2023 machen, 5 Euro pro Home-Office-Tag absetzen. Maximal aber nur 600 Euro pro Jahr.
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Die Ampel-Koalition hat sich bereits 2021 in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, dass die Home-Office-Pauschale von maximal 600 Euro auch für das Jahr 2022 gelten soll. Das berichtete damals das Handelsblatt hin. Auf Seite 165 des Koalitionsvertrags steht nämlich: “Wir werden die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022 verlängern und evaluieren.”
Für die Home-Office-Pauschale tragen Sie ab der Steuererklärung für das Jahr 2021 in der Anlage N (Zeile 45) unter „Homeoffice-Pauschale“ die Zahl der Arbeitstage ein, die Sie im Home Office gearbeitet haben, ein.
Home Office dauerhaft steuerlich absetzbar? Das sagt Finanzminister Lindner
Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte schon kurz nach seinem Amtsantritt 2021, dass er darüber nachdenken wolle, ob das Arbeiten im Home Office, das bisher wegen der Corona-Pandemie nur zeitlich befristet steuerlich absetzbar ist, dauerhaft bei der Steuererklärung angegeben werden könne. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums hervor.
Homeoffice gehört aber zur neuen Arbeitsrealität
Funke Medien fragte in einem Interview mit Lindner: “Die steuerliche Absetzbarkeit für das Homeoffice soll befristet für die Pandemie gelten. Homeoffice gehört aber zur neuen Arbeitsrealität. Warum führen Sie die Absetzbarkeit nicht dauerhaft ein?”
Die Antwort von Lindner darauf fiel allerdings recht vage und unverbindlich aus: „Da muss man die Entwicklung der Arbeitswelt abwarten. Zahlreiche Beschäftigte wünschen sich mehr Selbstbestimmung. Ich begrüße und fördere das. Aber das Homeoffice ist nicht alleinseligmachend, viele arbeiten lieber im Büro. Wir müssen das weiter beobachten. Ich halte es für denkbar, dass wir aus der Ausnahmeregel eine dauerhafte Regel machen.”
Die bisherige Regelung für eine steuerliche Absetzbarkeit des Home Office gilt nur für die Zeit der Covid-19-Pandemie, also zunächst einmal für die Steuererklärungen für die Jahre 2020 und 2021. Die Regelung sieht vor, dass man pro Homeoffice-Tag pauschal fünf Euro von der Steuer absetzen kann, ohne dass man dafür über ein Arbeitszimmer verfügen muss. Maximal kann der Steuerpflichtige 600 Euro für das Arbeiten im Home Office in der Steuererklärung angeben. Mehr dazu lesen Sie in der Meldung Home-Office-Steuerpauschale: Bundesrat genehmigt 5 Euro pro Tag. Die Home-Office-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die jedem Arbeitnehmer generell 1000 Euro pro Jahr angerechnet werden.
Bevor Bundestag und Bundesrat der steuerlichen Absetzbarkeit des Home Office zustimmten, konnten Arbeitnehmer das Arbeiten im Home Office wegen der strengen deutschen Steuergesetze nicht steuerlich geltend machen. PC-WELT fragte im Jahr 2020 deswegen eigens beim Bayerischen Finanzministerium nach. Mehr hierzu lesen Sie in Wegen Corona: Home Office steuerlich leichter absetzen? Denkste!
Home-Office-Steuerpauschale: Bundesrat genehmigt 5 Euro pro Tag