📚 Spionage: Bundesnetzagentur warnt vor diesen Geräten
💡 Newskategorie: IT Nachrichten
🔗 Quelle: pcwelt.de
Die Bundesnetzagentur warnt vor dem Kauf von Weihnachtsgeschenken, die ihre Empfänger ausspionieren. Die Behörde denkt dabei an smartes Spielzeug sowie an vernetzte Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder Mikrofon. Derartige Geräte können für die Benutzer, Bewohner und Gäste unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte übertragen.
Die Bundesnetzagentur betont: “Solche Produkte sind in Deutschland verboten”. Insbesondere im Kinderzimmer hätten solche Geräte nichts verloren, so die Behörde.
Beispiele für unerwünschte Überwachung
Smarte Brillen mit Foto- und Videofunktion werden laut der Bundesnetzagentur immer beliebter. Doch optische oder akustische Signale müssen ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen. Andernfalls könnten solche Brillen verboten sein, weil sie in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung eingreifen würden.
Auch die allseits beliebten Saugroboter können Menschen überwachen. Durch eingebaute Kameras und Mikrofone. Die damit erstellten Aufnahmen können via WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen werden. Entscheidend sei dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen lassen. Die Bundesnetzagentur prüfe derzeit mehrere Produkte am Markt.
- Roborock S6 Max V: Saugroboter wird zur mobilen Überwachungskamera
- Roborock S6 Max V Test: Wir fahren mit dem Saugroboter Patrouille in der Wohnung
- Ecovacs: Neuer Saugroboter mit Kamera überwacht die Wohnung
Auch Tierfutter und Leckerli-Automaten können verboten sein, wenn sie über eine sendefähige Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen und die Aufnahmesituation für betroffene Personen nicht eindeutig als solche erkennbar ist. Erst kürzlich machte die Meldung die Runde, dass ein Katzenfutterautomat eine Frau ausgespäht hat: Katzenfutterautomat späht Frau aus – Vorsicht vor Smart Home.
Eltern sollten vor allem bei smartem Spielzeug aufpassen. “Beispiele hierfür sind per App gesteuerte Roboter und Plüschtiere mit Kameras und/oder Mikrofonen, die versteckt Gespräche eines Kindes und anderer Personen mithören oder ihr Umfeld unerkannt beobachten können. Dagegen sind interaktive Spielzeuge, die keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- und Videodateien an Dritte übertragen können, nicht verboten”, erklärt die Bundesnetzagentur.
Besonders fies sind Alltagsgegenstände, die unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und übertragen können. Zum Beispiel mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen.
So schützen Sie sich
Überprüfen Sie vor dem Kauf folgende Aspekte:
- Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
- Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
- Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden?
Laut der Bundesnetzagentur sind derartige Produkte in Deutschland verboten.
Hier finden Sie Unterstützung
Bei Unklarheiten, ob ein bestimmter Gegenstand verboten ist, können Sie sich per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0228 14 15 16 (Erreichbarkeitszeiten Mo.- Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr) an die Bundesnetzagentur wenden. Weitere Informationen finden Sie hier bei der Bundesnetzagentur.