📚 Strom, Gas, Fernwärme: So überprüfen Sie, ob Sie zu viel zahlen
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🔗 Quelle: pcwelt.de
Eigentlich sollten die Energieversorger bis zum 1. März 2023 ihre Kunden per Schreiben über die neuen Abschlagszahlungen für Strom, Gas und Fernwärme informieren. Denn ab dem 1.3. greifen die Gasbremse und die Strombremse.
Doch erstens haben viele Versorger ihre Briefe noch nicht an die Kunden verschickt. Da die Verwaltung der Versorgungsbetriebe es anscheinend in vielen Fällen nicht rechtzeitig geschafft hat, die staatlichen Preisbremsen bei der Berechnung zu berücksichtigen. Und zweitens scheinen viele Anschreiben falsch zu sein, die darin genannten neuen Preise stimmen nicht. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät deshalb dringend dazu, die Abschlagszahlungen genau zu prüfen.
Laut Finanztip sieht die Strom- und Gaspreisbremse folgendermaßen aus
Die Gaspreisbremse verbilligt den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde ab 1.3.2023: Für 80 Prozent ihres bisherigen Jahresverbrauchs (Basis ist die monatliche Abschlagszahlung im September 2022) gilt ein staatlich garantierter Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Steuern und Abgaben. Für alles darüber zahlen Sie den vollen Preis.
Für Januar und Februar 2023 sollen die Anbieter die Preisbremse rückwirkend abwickeln. Im März 2023 bekommen Sie also die Entlastung für Januar, Februar und März angerechnet.
Bei Fernwärme setzt die Preisbremse bei 9,5 Cent an
Die Strompreisbremse greift bei 40 Cent pro Kilowattstunde ab 1.3.2023. Für sie gilt das oben für Gas beschriebene, der Arbeitspreis wird mit 40 Cent pro Kilowattstunde angenommen (der monatliche Grundpreis ist davon nicht betroffen). Sie zahlen also für 80 Prozent Ihres bisherigen Verbrauchs 40 Cent/kWh inklusive Steuern und Abgaben. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie den vollen im Vertrag stehenden Preis. Basis ist die Jahresverbrauchsprognose, die auf dem Vorjahresverbrauch basiert.
Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihr Versorger den richtigen Jahresverbrauch zugrunde gelegt hat.
Mit diesen Online-Tools überprüfen Sie, ob Ihr Versorger die richtigen Preise nennt
Mit diesen kostenlosen Online-Tools von Finanztip für Gas und Strom und Fernwärme überprüfen Sie, ob Ihr Versorger Ihre neue Abschlagszahlung richtig berechnet hat. Falls Sie danach sehen, dass Ihr Versorger Ihnen einen zu hohen Abschlag berechnet hat, können Sie sich mit dem hier zur Verfügung gestellten Musterschreiben an den Versorger wenden.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein stellt hier ebenfalls einen Online-Rechner gratis bereit, mit denen Sie Ihre Anschlagszahlung überprüfen können.
So reagieren einige Versorger
Mitunter schaffen es einige Versorger zwar nicht, den neuen Abschlag rechtzeitig zu berechnen. Doch immerhin informieren diese Unternehmen die Kunden darüber und setzen den aktuellen Abschlag erst einmal auf 0 Euro. Hier ein Beispiel der Stadtwerke Augsburg:
Sebastian Schenzinger