Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat zusammengestellt, in welchen Fällen Sie sich vom Rundfunkbeitrag (aktuell 55,08 Euro für drei Monate) befreien lassen können und wer eine Ermäßigung beantragen kann.
Diese Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Grundsätzlich können sich Bezieher von staatlichen Sozialleistungen befreien lassen. Konkret also Personen, die folgende Leistungen erhalten:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, wenn die Antragsteller nicht bei den Eltern wohnen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Außerdem können sich Personen mit besonderen körperlichen Einschränkungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu zählen schwerbehinderte Menschen, die als taubblind gelten oder denen Sonderfürsorgeberechtigung zugesprochen wurde.
Wichtig: Diese Befreiung (und auch die Ermäßigung, siehe nächsten Absatz) gilt nur für die betroffenen Personen, nicht aber automatisch für deren Mitbewohner in der Wohnung. Eine bewilligte Befreiung/Ermäßigung gilt aber auch für Ehepartnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn diese im selben Haushalt leben. Für andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner gilt die Befreiung nur, wenn sie bei der Berechnung der Sozialleistung berücksichtigt wurden, wie der Beitragsservice erklärt.
Diese Personen können eine Ermäßigung beantragen
Sie können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel des regulären Beitrags beantragen, wenn Sie bestimmte körperliche Einschränkungen haben. Hierfür muss das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein. Das gilt für Menschen, die das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund einer Seh- oder Hörbehinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt nutzen können.
So bekommen Sie die Befreiung oder Ermäßigung
Weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung erfolgt automatisch, Sie müssen stattdessen die Befreiung oder Ermäßigung ausdrücklich beantragen. Dem Antrag auf Befreiung ist eine Kopie des entsprechenden Nachweises (z. B. Leistungsbescheid, Bescheid zur Sonderfürsorgeberechtigung oder ein ärztliches Attest bei Taubblindheit) beizulegen und per Post an den Beitragsservice zu senden. Beim Antrag auf Ermäßigung legen Sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen RF bei.
Nach erfolgreicher Prüfung bestätigt der Beitragsservice die Befreiung schriftlich. Die Befreiung gilt für den Zeitraum, der im Bescheid über Gewährung einer Sozialleistung aufgeführt ist. Läuft die Gültigkeit des vorgelegten Nachweises ab, müssen Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Sollte eine körperliche Einschränkung dauerhaft bestehen, kann eine Ermäßigung auch dauerhaft gewährt werden.
Falls einer der oben genannten Gründe für Sie zutrifft, können Sie über dieses Onlineformular und einen Ausdruck des Antrags die Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Weitere Informationen hierzu stellt der Beitragsservice online bereit.
Wir haben die Möglichkeiten zur Befreiung hier noch einmal ausführlich in Rundfunkbeitrag: Diese Ausnahmen gibt es dargestellt. Außerdem machten wir vor einiger Zeit den Test, ob die Befreiung vom Rundfunkbeitrag klappt.
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