Deutschland rückt dem Ziel einer standardisierten digitalen Arbeitswelt ein wichtiges Stück näher. Denn die letzte Frist für die Umsetzung der E-Rechnungsverordnung (ERechV) steht kurz bevor: Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Auftraggeber – bis auf wenige Ausnahmen – nur noch sogenannte E-Rechnungen annehmen.
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