Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Facebook die Daten nicht ohne weitere Einwilligung verarbeiten darf. (Symbolbild) Facebook beutet seine Nutzer:innen kartellrechtlich relevant aus, sagt der Bundesgerichtshof. Damit bestätigen die Richter das Verbot der Zusammenführung von Daten, welches das Bundeskartellamt ausgesprochen hatte.Bundesgerichtshof: Schlappe für Facebook wegen Zusammenführung von Daten
Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Facebook die Daten nicht ohne weitere Einwilligung verarbeiten darf. (Symbolbild) Facebook beutet seine Nutzer:innen kartellrechtlich relevant aus, sagt der Bundesgerichtshof. Damit bestätigen die Richter das Verbot der Zusammenführung von Daten, welches das Bundeskartellamt ausgesprochen hatte.
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