Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Während sich die EU-Urheberrechtsreform weiter verzögert, zieht das Landgericht Berlin den Europäischen Gerichtshof hinsichtlich des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverleger zu Rate. Möglicherweise ist es gar nicht anwendbar, weil die EU-Kommission nicht Stellung nehmen durfte. Vollständiger Original-Artikel
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