Keylogger schneiden jede Eingabe auf der Tastatur mit. (Symbolbild) Einfach so alle Tastatureingaben seiner Mitarbeiter überwachen, ist nicht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun gegen einen Arbeitgeber, der einem Angestellten mit einem Keylogger auf die Pelle rückte.Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Keylogger nur in engen Grenzen gegen Arbeitnehmer einsetzen
Keylogger schneiden jede Eingabe auf der Tastatur mit. (Symbolbild) Einfach so alle Tastatureingaben seiner Mitarbeiter überwachen, ist nicht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun gegen einen Arbeitgeber, der einem Angestellten mit einem Keylogger auf die Pelle rückte.
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