📚 BGH urteilt zum „Recht auf Vergessenwerden“ im Netz
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🔗 Quelle: it-zoom.de
Suchmaschinen wie Google müssen fragwürdige Artikel über Menschen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. ...