Hör-Barrierefreiheit kann aber nur über eine (induktive) Höranlage gewährleistet werden, die den Ton direkt beim Sprecher abnimmt und drahtlos in die Hörsysteme bzw. Ohren der schwerhörigen Gäste überträgt. Und dies geht nun einmal nur mithilfe eines Mikrofons. Übrigens: eine Beschallungsanlage ist für Schwerhörige untauglich, denn sie unterliegt der Raumakustik mit Hall und Störgeräuschen, die von Schwerhörigen aufgrund des eingeschränkten bis nicht mehr vorhandenem räumlichen Hörvermögens nicht ausgeblendet werden können (siehe Cocktailpartyeffekt) und somit den STI signifikant verschlechtert.
Statistisch haben etwa 20% der Bevölkerung Höreinschränkungen, besonders aber ältere Menschen. Ältere Menschen sind aber überproportional in Vortragsveranstaltungen anzutreffen.
Das bedeutet, dass grundsätzlich immer bei öffentlichen Veranstaltungen mit Mikrofonen (bevorzugt Kopfbügelmikrofon) gearbeitet werden muss. Es kann also keine Untergrenze von 150 Gästen geben. Auch die Befindlichkeit eines Redners bzw. einer Rednerin muss gegenüber der Hör-Barrierefreiheit zurückstehen. Letztendlich ist es ja auch das Interesse der Vortragenden, dass ihr Beitrag von allen Gästen verstanden wird.
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