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Von diesen Strom- und Gasversorgern bekommen Sie Geld zurück: Frist beachten

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass Kunden von Primastrom, Voxenergie und Nowenergy unbedingt bis zum 31. Dezember 2024 ihr Geld zurückfordern oder vorzeitig ihre Verträge kündigen müssen, wen…

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↗ Quelle (pcwelt.de)
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass Kunden von Primastrom, Voxenergie und Nowenergy unbedingt bis zum 31. Dezember 2024 ihr Geld zurückfordern oder vorzeitig ihre Verträge kündigen müssen, wenn sie die erzielte außergerichtliche Einigung wahrnehmen wollen.





Darum geht es





Zur Erinnerung, worum es geht: Die Verbraucherschützer werfen der Primaholding GmbH mit den Vertriebsmarken Primastrom, Voxenergie und Nowenergy “einseitige Preiserhöhungen, missachtete Widerrufserklärungen und unverhältnismäßig lange Laufzeiten” vor. Bei den Verbraucherschützern gingen viele Beschwerden von Kunden der genannten Unternehmen ein. Schließlich einigten sich die Verbraucherschützer und die Primaholding GmbH außergerichtlich, wie Sie in Diese Strom- und Gaskunden bekommen Geld zurück und das müssen Sie dafür tun nachlesen können.





Betroffene Kunden von Primastrom, Voxenergie und Nowenergy können nach dieser Einigung “ungünstige Verträge vorzeitig kündigen und Geld zurückfordern”. Doch dafür gibt es eine Frist, die am 31. Dezember 2024 endet.





René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen: “Durch den Vergleich erhalten Betroffene die Chance, vorzeitig aus ungünstigen Verträgen herauszukommen und Rückzahlungen für unrechtmäßige Preiserhöhungen zu erhalten”. Das Besondere an dem außergerichtlichen Vergleich ist den Verbraucherschützern zufolge dieser Sachverhalt: “Anders als bei einer Musterfeststellungsklage können alle betroffenen Kundinnen und Kunden von der Vereinbarung profitieren – unabhängig davon, ob sie sich in der Vergangenheit bereits gegen die unlauteren Praktiken des Energieversorgers gewehrt haben”.





Was genau ist Gegenstand des Vergleichs?





Die Verbraucherschützer erklären: “Teil des Vergleichs sind Preiserhöhungen trotz bestehender Preisgarantie, unrechtmäßig zurückgewiesene Widerrufserklärungen sowie unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach erfolgter Kündigung – teils bis zum Jahr 2027. Auch Preissenkungen, die letztlich einen neuen Vertrag zu weiterhin überhöhten Preisen ausgelöst hatten, fallen unter die Regelung”.





Zietlow-Zahl ergänzt: “Hier legt der außergerichtliche Vergleich eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen die Unternehmen Strom und Gas abrechnen dürfen. Je nach individueller Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren”.





So ermitteln Sie Ihre Ansprüche





Um mögliche Ansprüche aus dem Vergleich zu prüfen, können Kundinnen und Kunden den Vergleichs-Check der Verbraucherzentrale nutzen. Anhand eines Frage-Antwort-Dialogs erhalten Nutzerinnen und Nutzer dort eine Einschätzung dazu, ob ihr Fall zu dem oben genannten Vergleich passt. Zudem erhalten Sie gegebenenfalls bereits passende Textbausteine, um Ihre Forderung gegenüber dem Versorger geltend zu machen.





Dies ist jedoch nur noch bis 31. Dezember 2024 möglich! Weitere Informationen stellen die Verbraucherschützer hier bereit.





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