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Verbraucherschützer dürfen jetzt Datenschutzverstöße abmahnen
Das Gesetz zum Verbandsklagerecht ist gestern in Kraft getreten. Auf seiner Grundlage können Verbraucherverbände oder Industrie- und Handelskammern Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen gegen Unternehmen erwirken. Ob…
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Das Gesetz zum Verbandsklagerecht ist gestern in Kraft getreten. Auf seiner Grundlage können Verbraucherverbände oder Industrie- und Handelskammern Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen gegen Unternehmen erwirken. Ob auch Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen dürfen, ist noch gerichtlich zu klären.