Ein hochwertig wirkendes Briefkuvert aus stabiler Pappe, zugestellt durch DHL. In dem Kuvert befinden sich zwei mehrfarbige Blätter mit Stempel, Siegel und Unterschrift. Das sehr amtlich wirkende Schreiben gibt vor, von einem Obergerichtsvollzieher zu kommen. So beginnt eine aktuelle und aufwendig gemachte Betrugsmasche, über die der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet.
Das Schreiben kommt aber nicht unangekündigt. Denn tags zuvor traf auf dem Handy des Adressaten bereits eine Nachricht ein. Diese stammt von DHL und kündigt die Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an. Das dürfte bereits für erhöhten Blutdruck beim Empfänger sorgen.
Der Absender, angeblich ein Obergerichtsvollzieher, behauptet, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliege. In dem Schreiben stehen die korrekten Daten des Empfängers.
Der Vorwurf: Der Empfänger habe an einer Telefon-Lotterie teilgenommen und dafür nicht bezahlt. Deshalb sei nun Schadenersatz fällig und das nicht zu knapp: Fast 1.000 Euro soll der angebliche Gerichtsvollzieher eintreiben. Gruselig: Nicht nur die Postanschrift des potenziellen Opfers hat der Angreifer korrekt recherchiert, auch dessen Bankverbindung ist in dem Schreiben korrekt angegeben. Bei Nichtzahlung droht der angebliche Gerichtsvollzieher mit einer Kontosperrung. Der Angeschriebene solle zudem binnen eines Tages bezahlen.
Der Angreifer hat also genau recherchiert und zudem Geld für seinen Betrugsversuch ausgegeben. Zum Beispiel für das hochwertige Kuvert und für die Zustellung durch DHL. Es handelt sich hierbei also nicht um einen der bekannten Betrugsversuche durch SMS oder Whatsapp oder E-Mail oder aber Telefonanrufe, wodurch den Angreifern ja fast keine oder überhaupt keine Kosten entstehen.
So erkennen Sie den Betrug
Der Gerichtsvollzieher gibt als Kontakt aber nur eine Handynummer an und keine Festnetznummer. Das ist auffällig für eine Amtsperson. Ebenso wirkt dessen E-Mail-Adresse unseriös. Auch kleinere Rechtschreibfehler stecken in dem ansonsten gut gemachten Schreiben. Der Name des genannten Gerichtsvollziehers lässt sich im Internet nicht recherchieren.
Ganz wichtig: Wenn man ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher bekommt, dann muss dieser in der gleichen Stadt tätig sein, in der man wohnt. Denn Gerichtsvollzieher haben eine feste regionale Zuständigkeit. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie beim zuständigen Amtsgericht oder bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle anrufen. Für den Anruf dürfen Sie aber nur Telefonnummern verwenden, die Sie sorgfältig im Internet recherchiert haben.
Überlegen Sie zudem in Ruhe, ob die Forderung plausibel ist. Prüfen Sie die IBAN daraufhin, ob diese für ein Bankkonto in Deutschland gilt. Auch die Angabe einer extrem kurzen Zahlungsfrist wie von nur einem Tag ist verdächtig.