(Bildquelle: IMAGO / imagebroker / Bildbearbeitung GIGA)Für ein Auto mit Anhänger gelten erstmal die gleichen Vorgaben, wie
für normale Autos. Trotzdem gibt es Unterschiede und
auch wenn ihr einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken wollt, müsst ihr einiges beachten.
Autos mit Anhänger: diese Regelungen
gibt es
Autos mit Anhängern werden auf
Parkflächen so behandelt, wie ein normales Fahrzeug. Ihr könnt das Auto so lange
parken, wie ihr wollt, wenn keine Verkehrszeichen aufgestellt sind, die die
Parkzeit begrenzen oder das Parken von Fahrzeugen mit Anhängern ausschließen.
Für Fahrzeuge mit Anhänger gelten
grundsätzlich auch die gleichen Einschränkungen beim Parken, wie für andere
Fahrzeuge. Das Parken von Anhängern kann aber durch zusätzliche Beschilderungen
geregelt werden. Diese Regelungen setzen die allgemeine Gesetzmäßigkeit
außer Kraft und es drohen Bußgelder, wenn ihr euch nicht daran haltet.
Fahrzeuge mit Anhänger müssen so
geparkt werden, dass sie nicht zur Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern
werden. Wer so parkt, dass durch den Anhänger die Fahrbahn eingeengt wird oder
andere Autofahrer dadurch keine freie Sicht auf den Verkehrsfluss mehr haben, dem
droht ein Bußgeld.
Falschparken mit Anhänger: welche
Strafen drohen
Falschparker mit Anhänger müssen mit
unterschiedlichen Strafen rechnen. Habt ihr vergessen, den Parkschein zu lösen, drohen Bußgelder zwischen zehn
und 50 Euro. Wer mit seinem Anhänger in zweiter Reihe parkt oder einen Geh-
oder Radweg als Parkplatz missbraucht, zahlt 55 Euro. Wer seinen Wagen mit
Anhänger auf einem Behindertenparkplatz abstellt, bekommt ebenfalls einen
Strafzettel in Höhe von 55 Euro.
Wird das Fahrzeug mit Anhänger so
abgestellt, dass Rettungsfahrzeuge nicht passieren können oder Fußgänger und
Radfahrer behindert werden, müsst ihr mit einem Bußgeld von bis zu 110 Euro
rechnen. Weiterhin kassiert ihr einen Punkt in Flensburg. Wer Privatgrundstücke
zum Parkplatz erklärt, muss hinnehmen, dass der Wagen mit Anhänger abgeschleppt
wird.
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Anhänger ohne Fahrzeug parken:
diesen Unterschied solltet ihr kennen
Wird der Anhänger ohne Zugfahrzeug
abgestellt, ist die Parkdauer eingeschränkt. Laut § 12, Absatz 3b der StVO
dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an derselben
Stelle abgestellt werden. Ihr müsst also häufiger umparken, um einem Bußgeld zu
entgehen.
Abweichende Regeln gibt es auch für
Lkw-Anhänger. Hier gilt § 12, Absatz 3a StVO. Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5
Tonnen Gesamtmasse und Anhängern über zwei Tonnen ist das Parken innerhalb
geschlossener Ortschaften in Wohngebieten, Erholungsgebieten, Kurgebieten oder
auf dem Gelände von Kliniken zwischen 22:00 und 6:00 Uhr untersagt. An Sonn-
und Feiertagen gilt ein komplettes Verbot (via Bußgeldkatalog).
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