Mit 57 Jahren und fast vier Jahrzehnten den Lappen in der Tasche dachte ich, mich kann im Straßenverkehr nichts mehr schocken. Ich habe vom Mofa-Rowdy bis zum Sonntagsfahrer, der auf der Autobahn mit 60 km/h die linke Spur blockiert, alles erlebt.
Als Liebhaber analoger Autos (aka Oldtimer) kann ich auf technische Spielereien im modernen Auto verzichten. Einparkhilfen piepsen mir zu viel, und Spurhalteassistenten fühlen sich an, als würde ein nervöser Beifahrer durchgehend ins Lenkrad greifen. Doch ein kleines Gerät hat meine Meinung revolutioniert: die Dashcam. Heute fahre ich keinen Meter mehr ohne meinen digitalen Augenzeugen.
Meine Bekehrung kam schleichend, ausgelöst durch eine dieser typischen Alltagssituationen. Da war zum Beispiel der junge Mann im tiefergelegten Golf, der meinte, mich auf einer zweispurigen Straße innerorts rechts überholen zu müssen, um sich dann wenige Meter vor mir in die Lücke zu quetschen und eine Vollbremsung hinzulegen.
Ohne die Kamera wäre es bei einem Auffahrunfall mein Wort gegen seines gewesen. Mit ihr konnte ich jedoch gelassen auf die Aufnahme verweisen, die sein Manöver eindeutig dokumentierte. Schon das Bewusstsein, eine solche Absicherung zu haben, nimmt enorm viel Stress aus solchen Situationen. Man bleibt ruhiger, verzichtet aufs wilde Hupen und denkt sich nur: “Mach du nur – mein Anwalt wird’s freuen.”
Die erste Dashcam: Aufzeichnungen während der Fahrt
Kurz darauf schaffte ich mir meine erste Dashcam an: Die Redtiger F7N ist eine Dual-Dashcam. Die 170-Grad-Frontkamera kann Videos in UHD 4K (3.840 × 2.160 Pixel) aufzeichnen. Die Rückfahrkamera bietet einen Weitwinkel von 140 Grad und nimmt in FHD 1080P auf.
Die Montage mit dem Saugnapfhalter im Auto war in wenigen Handgriffen erledigt, die Position lässt sich frei wählen. Ich habe die Kamera seitlich an der Frontscheibe platziert und das lange USB-C-Kabel sauber an der A-Säule entlang ins Handschuhfach zum Stromanschluss geführt.

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Im Alltag auf der Straße arbeitet die Dashcam unauffällig. Sobald ich das Auto starte, meldet die Redtiger F7N mit einem kurzen Ton ihre Betriebsbereitschaft und beginnt mit der Schleifenaufzeichnung – die wählbare Aufnahmezeit: 1, 3 oder 5 Minuten. Ist die 128-GB-Karte voll, werden die ältesten Aufnahmen automatisch gelöscht.
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Und hat diese Dashcam bisher was gebracht? Oh ja! Oft reicht schon ein Fingerzeig auf die Dashcam, um allzu rabiate Verkehrsteilnehmer zur Vernunft zu bringen. Und wer sich solche Videos auf Youtube anschaut, weiß, dass eine Dashcam praktisch sein kann, um nicht das Opfer eines Versicherungsbetrugs zu werden.
Manchmal liefert die Kamera auch einfach nur Stoff fürs persönliche Kuriositätenkabinett: ein Reh, das nachts elegant über die Landstraße springt, ein spektakulärer Sonnenaufgang auf dem Weg zur Arbeit oder ein Matratzen-Transport auf einem Fiat Panda, der allen Gesetzen der Physik zu trotzen scheint. Die Dashcam ist eben nicht nur Schutzengel, sondern auch Regisseur des täglichen “Kinos des Alltags”.
Die zweite Dashcam: Erkennt auch Parkrempler
Die Redtiger F7N ist super und auch preislich kaum zu schlagen. Aber ich habe inzwischen mit der Baseus VD1 Pro ein anderes Modell: Meine Entscheidung wurde ausgelöst durch eine dieser typischen Parkplatz-Situationen.

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Nach dem Wocheneinkauf kam ich zu meinem Auto zurück und entdeckte eine fiese Schramme im Kotflügel. Weit und breit natürlich kein Verursacher, keine Notiz, nichts. Der Ärger, die Rennerei mit der Versicherung und die Kosten für die Selbstbeteiligung waren immens.
In diesem Moment dachte ich mir: Hätte ich das doch nur auf Video! Dann wäre die Sache für die Polizei und die Versicherung ein Selbstläufer. Mit der Baseus VD1 Pro wäre ich nicht auf dem Schaden sitzen geblieben.
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Diese Dashcam wird per Solarzelle betrieben und verfügt über einen integrierten Akku. So bleibt das System bis zu 14 Tage im Standby – ganz ohne feste Verkabelung. Einfach anbringen und losfahren.
Besonders praktisch: Die Kamera erwacht automatisch, sobald etwas Ungewöhnliches passiert. Ein Rempler auf dem Parkplatz, Vibrationen oder ein verdächtiges Annähern – die Dashcam reagiert sofort und speichert einen 30-Sekunden-Clip. Bis zu 20 solcher Ereignisse lassen sich sichern. Im Ernstfall hat man damit sofort belastbares Videomaterial zur Hand – und das beruhigt ungemein.
Vorn liefert die Kamera 4K UHD HDR für gestochen scharfe Details, hinten 1080p für den nötigen Überblick. Nummernschilder oder Straßenschilder? Kein Problem – selbst nachts. Dank Sony-IMX335-Sensor, f/1.6-Blende und spezieller Mehrschicht-Linse bleiben die Aufnahmen auch im Dunkeln erstaunlich klar.
Und damit Clips nicht erst umständlich über eine Speicherkarte übertragen werden müssen, ist Wfi 6 direkt integriert. Die Videos landen bequem auf dem Smartphone, können in der App angesehen, gespeichert und mit GPS-Daten verknüpft werden.
Nie wieder ohne Dashcam
Für mich ist die Sache klar: Die paar Euro für eine gute Dashcam sind die beste Investition in die eigene Gelassenheit am Steuer. Sie ist mein stiller, unbestechlicher Co-Pilot, der nie müde wird, nicht über meine Musikwahl meckert und im entscheidenden Moment immer das letzte, beweisende Wort hat. Und dieses Gefühl der Sicherheit ist unbezahlbar.
Was ist mit einer Dashcam erlaubt, was nicht?
Die rechtliche Lage von Dashcams in Deutschland war lange umstritten, hat sich aber inzwischen geklärt. Grundsätzlich gilt:
Erlaubt:
- Das kurzzeitige, anlassbezogene Aufzeichnen zur Dokumentation eines Unfalls ist zulässig. Moderne Kameras mit Loop-Funktion, die alte Daten automatisch überschreiben und nur bei einem Ereignis (etwa durch einen G-Sensor) permanent speichern, sind datenschutzrechtlich unbedenklich.
- Die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht ist prinzipiell möglich. Ob das Video zugelassen wird, entscheidet der Richter im Einzelfall. In der Regel werden die Aufnahmen aber zur Klärung der Schuldfrage herangezogen.
Nicht erlaubt:
- Das permanente, anlasslose Filmen des öffentlichen Verkehrsraums ist ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
- Das Veröffentlichen von Aufnahmen im Internet, auf denen Personen oder Kennzeichen identifizierbar sind, ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung streng verboten. Dies stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar.
- Die Dashcam zur Überwachung von Nachbarn oder anderen Personen auf Privatgrundstücken zu missbrauchen, ist ebenfalls illegal.
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