📰 BGH: Handy-Raub zwecks Datensichtung ist kein Diebstahl
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🔗 Quelle: heise.de
Der BGH klärt eine rechtliche Grenze: Fehlt der Wille, ein Smartphone über eine Datenprüfung hinaus zu behalten, liegt keine strafbare Zueignungsabsicht vor. [Weiterlesen]