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Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs

Nach der BGH-Ansage, dass 1N Telecom nicht einfach auf AGBs nur durch einen Link verweisen darf, versucht die Firma über einen "Vergleich" Geld einzutreiben.

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↗ Quelle (heise.de)
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Nach der BGH-Ansage, dass 1N Telecom nicht einfach auf AGBs nur durch einen Link verweisen darf, versucht die Firma über einen "Vergleich" Geld einzutreiben.
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