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Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs
Nach der BGH-Ansage, dass 1N Telecom nicht einfach auf AGBs nur durch einen Link verweisen darf, versucht die Firma über einen "Vergleich" Geld einzutreiben.
Nach der BGH-Ansage, dass 1N Telecom nicht einfach auf AGBs nur durch einen Link verweisen darf, versucht die Firma über einen "Vergleich" Geld einzutreiben.