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BGH entscheidet: Wer zu lange parkt, muss mit teuren Strafen rechnen

Kauft jemand ein Parkticket und bleibt zu lange stehen, muss er auch für die Abschleppdienst aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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↗ Quelle (chip.de)
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Kauft jemand ein Parkticket und bleibt zu lange stehen, muss er auch für die Abschleppdienst aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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