
Ein wichtiger Bestandteil einer Website, der von vielen Betreibern unterschätzt wird, ist die Datenschutzerklärung. Diese klärt die Seitenbesucher darüber auf, welche Informationen sie von sich preisgeben und was mit ihren Daten geschieht. Doch welche Angaben muss die Erklärung nach der neuen DSGVO eigentlich enthalten und was blüht bei keinen oder unvollständigen Angaben?
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