Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Deutsche Telekom von einer Tochter des Meta-Konzerns, ein Entgelt für Leistungen im Zusammenhang mit dem Datenaustausch verlangen kann. Der zuständige Kartellsenat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Köln und gab der Telekom auch in der Berufungsinstanz recht. Insgesamt geht es um Forderungen von mehr als 30 Millionen Euro […]
Der Beitrag Urteil zur Netzneutralität: Telekom darf bei Meta die Hand aufhalten erschien zuerst auf ifun.de.
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