Haben Sie schon einmal versucht, auf einer Website zurückzugehen, sind aber statt auf die vorherige Seite auf eine Flut von Werbeanzeigen gestoßen? Dieses Ärgernis kann passieren, wenn Websites oder Werbenetzwerke JavaScript nutzen, um den Verlauf Ihres Browsers zu manipulieren, und tritt besonders häufig in mobilen Browsern auf.
Der Suchmaschinenriese Google schreibt, dass diese missbräuchliche Art des „back button hijacking“ in letzter Zeit immer häufiger vorkommt. Das Unternehmen hat daher diese Zurück-Tasten-Manipulation jetzt als spezifischen Regelverstoß in seine Spam-Richtlinien aufgenommen. Die neue Regel tritt am 15. Juni dieses Jahres in Kraft.
Was ist back button hijacking?
Google gibt dafür diese Definition:
Wenn ein Nutzer im Browser auf die Schaltfläche „Zurück“ klickt, hat er eine klare Erwartung: Er möchte zur vorherigen Seite zurückkehren. Das „Back-Button-Hijacking“ bricht mit dieser grundlegenden Erwartung. Es tritt auf, wenn eine Website die Browsernavigation eines Nutzers beeinträchtigt und ihn daran hindert, über die Zurück-Schaltfläche sofort zu der Seite zurückzukehren, von der er gekommen ist. Stattdessen werden Nutzer möglicherweise auf Seiten weitergeleitet, die sie noch nie zuvor besucht haben, erhalten unaufgeforderte Empfehlungen oder Werbung oder werden auf andere Weise daran gehindert, normal im Internet zu surfen.
Websites haben nun zwei Monate Zeit, alle Skripte zu entfernen, die den Browserverlauf der Nutzer manipulieren; zudem müssen die Websites sicherstellen, dass die von ihnen genutzten Bibliotheken oder Werbeplattformen kein „Back-Button-Spam“ einsetzen. Websites, die künftig gegen die neuen Regeln verstoßen, können unter anderem mit einer schlechteren Platzierung in den Google-Suchergebnissen bestraft werden.