Für Festnetz-Internetzugänge gibt es schon länger ein amtliches Prüftool, doch ab dem 20. April 2026 stellt die Bundesnetzagentur auch Mobilfunkkunden eine App zur Verfügung, mit der Sie Ihre mobile Internetgeschwindigkeit rechtlich belastbar prüfen und gegebenenfalls Ihre Zahlungen an den Mobilfunkprovider senken können.
In ihrer heute veröffentlichten “Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk” erklärt die Bundesnetzagentur, wie man mit der App für das Nachweisverfahren seinem Mobilfunkprovider ab 20.4. eine “Minderleistung” nachweisen kann. Der Zweck der neuen Regelung samt App ist folgender:
Unsere Regelungen konkretisieren eine Minderleistung im Mobilfunk. Mit unserem Messtool können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als Maximalleistung vereinbart worden ist. So können sie Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Anbieter geltend machen.
So müssen Sie Ihre Mobilfunkverbindung messen
Die Bundesnetzagentur erklärt das neue Messverfahren folgendermaßen: Für den Nachweis einer Minderleistung sind grundsätzlich 30 Messungen notwendig. Diese verteilen sich auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit – verringert um bestimmte Abschläge – nicht erreicht wird. Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, endet die Messkampagne vorzeitig. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, wenn das Resultat der Messkampagne frühzeitig feststeht.
Diese Abschläge gelten
Diese regional unterschiedlichen Abschläge fallen aber massiv aus. Die Bundesnetzagentur hat das Bundesgebiet in Rasterzellen mit einer Größe von 300 mal 300 Metern unterteilt. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt ein Abschlag von 75 Prozent, sodass mindestens 25 Prozent der vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden müssen. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent (Abschlag 85 Prozent) und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 10 Prozent (Abschlag 90 Prozent).
Das bedeutet: Sie müssen von den Ihnen vertraglich zugesicherten Bandbreiten deutliche Abschläge machen. In vielen Fällen dürfte damit rechtlich keine so gravierende Minderleistung vorliegen, dass Sie tatsächlich Ihrem Mobilfunkprovider weniger zahlen müssen.
Diese App brauchen Sie für die Messung
Ab dem 20. April 2026 steht die App “Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk” hier zum kostenlosen Download bereit. Die Messung ist anbieter- und technologieunabhängig möglich, wie die Bundesnetzagentur verspricht. Alle ermittelten Ergebnisse lassen sich orts- und zeitgebunden auf Ihrem Smartphone speichern.
Das sind die möglichen Folgen bei Minderleistungen
Liefert das oben beschriebene Messverfahren unter Berücksichtigung der Abschläge tatsächlich den Nachweis für eine Minderleistung, dann “können Sie das vertraglich vereinbarte Entgelt für Ihren Internetzugang mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung“. Falls Sie denn einen neuen Handyvertrag suchen, werden Sie in unserem Handytarifevergleich fündig.
Für eine vergleichbare Messung Ihres Festnetz-Internetzugangs gibt es ebenfalls ein Tool der Bundesnetzagentur. Seit Dezember 2021 haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine – allerdings sehr niedrig angesetzte – Mindestversorgung für den Festnetz-Internetzugang.
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