Am 1. Juli 2027 treten, wie angekündigt, die neuen Zollregeln der EU in Kraft. Dann fällt auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten eine pauschale Zollgebühr an.
Das bedeutet: Selbst wenn Sie auf den Billiganbieterplattformen Temu, Wish, Shein etc. ein 1-Euro-Schnäppchen kaufen, müssen Sie dafür pauschal drei Euro Zoll zahlen. Denn die bisherige Regelung, dass man bei einem Warenwert von unter 150 Euro keine Zollgebühren zahlen muss, entfällt ab morgen.
Stattdessen müssen Sie ab dem 1. Juli 2026 für Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland mit einem Warenwert von unter 150 Euro drei Euro Pauschalzoll zahlen. Die drei Euro fallen zudem nicht pro Sendung, sondern pro Warenkategorie an. Befinden sich in einem Paket also Produkte aus zwei unterschiedlichen Warenkategorien, dann beträgt die Zollgebühr sogar sechs Euro.
Die Verbraucherzentrale rechnet vor:
Bestellen Sie beispielsweise eine günstige Handyhülle für sieben Euro, verdoppelt sich der Preis unter Umständen, da Sie in der Regel neben der Einfuhrumsatzsteuer auch die Servicepauschale des Versanddienstes tragen müssen:
Kaufpreis oder Warenwert der Hülle: 7 Euro
Pauschale Zollgebühr ab 1. Juli 2026: 3 Euro
Einfuhrumsatzsteuer: 1,33 Euro
Servicepauschale: 7,50 Euro
Tatsächlich zahlen Sie: 18,83 Euro
Die neue Zollgebühr hatte die EU-Kommission bereits im Dezember 2025 angekündigt:
Die Kommission begrüßt die heutige Entscheidung der EU‑Mitgliedstaaten, auf Pakete im Online-Handel mit einem Wert von unter 150 EUR eine Zollgebühr von 3 EUR pro Sendung zu erheben. Diese Regelung soll im Juli 2026 in Kraft treten. Die neue Gebühr soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen schützen, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Online-Handel und den herkömmlichen Einzelhandel geschaffen werden.
Als Begründung für die neue Zollgebühr nennt die EU-Kommission:
Die vorübergehende Zollgebühr von 3 EUR pro Sendung gilt für Pakete, die aus Drittländern direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Diese Maßnahme wird unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Bearbeitungsgebühr für Pakete im elektronischen Handel ergriffen. Während die Zollgebühr einen Wettbewerbsvorteil ausschaltet, den Online-Händler derzeit genießen, soll die Bearbeitungsgebühr die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die Überwachung der erheblichen Paketströme entstehen.
Ob und wie stark die Verkäufer die neue Zollgebühr auf die Käufer umlegen, erfahren wir ab morgen.
Die jetzige Regelung gilt aber nur vorübergehend. Denn für 2028 soll eine EU-Zollreform in Kraft treten, wie die EU-Kommission ergänzt:
Die endgültige Zollregelung wird angewandt, sobald die EU-Zolldatenplattform eingerichtet ist. Die Plattform wird neue, den elektronischen Handel betreffende Zolldaten vollständig integrieren und den Zollbehörden ein vollständiges Bild der Waren vermitteln, die in die EU oder aus der EU verbracht werden.
Das sollten Verbraucher jetzt tun
Prüfen Sie, ob Ihre Bestellung aus einem Nicht-EU-Land kommt. In diesem Fall müssen Sie nicht nur die neue Zollgebühr, sondern unter Umständen auch noch eine Servicepauschale für die Zollanmeldung bezahlen, wie Spiegel Online schreibt. Dazu kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer (für Waren aus einem Nicht-EU-Land; beträgt 7 oder 19 Prozent.).
Übrigens: Bei einem Bestellwert über 150 Euro fallen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an.
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