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Glasfaserausbau: Gericht verfügt Rückbau von Telekom-Anschluss
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe verpflichtet die Telekom zum Rückbau von Glasfaserleitungen, da die Zustimmung des Gebäudeeigentümers fehlte.
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Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe verpflichtet die Telekom zum Rückbau von Glasfaserleitungen, da die Zustimmung des Gebäudeeigentümers fehlte.