Ein Start-up will einen Kurznachrichtendienst etablieren und dafür Marken des alten Twitter nutzen. Ein Richter verweigert ihm nur den Namen selbst.
📰 IT Nachrichten 🕛 kürzlich 1 Min Lesezeit
Markenrechte: X kann Nutzung von „Tweet“ und dem Twitterlogo nicht verhindern
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