📰 Urteil: Allergische Reaktion auf Tonerstaub kein Dienstunfall
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🔗 Quelle: zdnet.de
Ein Finanzbeamter aus Lüdinghausen führte seine Kontaktdermatitis auf Tonerstaub aus Laserdruckern zurück. Der sei sowohl in der Raumluft als auch auf den zu bearbeitenden... [Weiterlesen]