Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen müssen sich künftig besser in Acht nehmen. Kassieren sie ein Knöllchen, wird es schwierig, sich vor dem Zahlen zu drücken. Pauschal zu behaupten, man habe sein Auto nicht selbst abgestellt, reicht dafür nicht mehr. Das folgt aus einem Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch verkündet hat.
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Gericht spricht wegweisendes Urteil: Beliebte Falschparker-Ausrede gilt nicht mehr
Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen müssen sich künftig besser in Acht nehmen. Kassieren sie ein Knöllchen, wird es schwierig, sich vor dem Zahlen z…
Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen müssen sich künftig besser in Acht nehmen. Kassieren sie ein Knöllchen, wird es schwierig, sich vor dem Zahlen zu drücken. Pauschal zu behaupten, man habe sein Auto nicht selbst abgestellt, reicht dafür nicht mehr. Das folgt aus einem Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch verkündet hat.