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Umfassende Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die umfangreiche Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist laut einem EU-Gutachten unzulässig. Dieses Ergebnis stützt ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht verstoße.
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Die umfangreiche Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist laut einem EU-Gutachten unzulässig. Dieses Ergebnis stützt ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht verstoße.