Seit Oktober 2024 besteht, salopp gesagt, das Recht auf ein Balkonkraftwerk, denn mit Inkrafttreten des Solarpakets 1 der vorherigen Bundesregierung wurden sogenannte Steckersolargeräte in den Paragrafen 554 BGB aufgenommen und gelten somit als privilegierte Baumaßnahme. Ein Vermieter darf einem Mieter also nicht mehr pauschal ein Balkonkraftwerk...
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