Die Änderung der EU-Produkthaftungsrichtlinie bedeutet verschärfte Auflagen für Software-Hersteller. Sie haften künftig für fehlerhafte Produkte, KI-Fehler und unzureichende Cybersicherheit – teilweise unbegrenzt. Die Hintergründe. „Seit der Annahme der Produkthaftungsrichtlinie im Jahr 1985 hat sich die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, erheblich verändert.“ So beginnt die Begründung im Vorschlag für eine […]
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