Langsame Internetverbindungen sind frustrierend – besonders, wenn Sie für eine Geschwindigkeit bezahlen, die nicht geliefert wird. Mit der Einführung des Telekommunikationsgesetzes und neuen Regelungen durch die Bundesnetzagentur haben Kunden bei deutlich zu langsamen Anschlüssen jedoch Rechte: Sie können die Monatsgebühr mindern oder den Vertrag sogar vorzeitig kündigen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und welche Schritte notwendig sind.
Wann können Sie den Internetpreis mindern?
Laut Bundesnetzagentur haben Kunden bei „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen der Geschwindigkeit“ Anspruch auf eine Preisminderung oder sogar eine Kündigung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Geschwindigkeit wiederholt deutlich niedriger ist als bei Vertragsabschluss vereinbart.
Es reicht jedoch nicht aus, gelegentlich eine langsamere Verbindung zu haben; die Abweichungen müssen regelmäßig auftreten und nachweisbar sein.
Für den Nachweis bietet die Bundesnetzagentur eine sogenannte “Messkampagne” an. Doch bevor Sie diese starten, lohnt sich oft ein erster Test über verschiedene Speedtest-Tools.
Internetgeschwindigkeit testen: So gehen Sie vor
1. Schneller Check mit einem Speedtest
Ein erster Test gibt Ihnen eine grobe Einschätzung, ob die gemessene Geschwindigkeit stark von der vertraglichen abweicht. Nutzen Sie dafür zum Beispiel
2. Offizielle Messkampagne der Bundesnetzagentur
Für eine rechtsgültige Dokumentation verwenden Sie das Messprogramm der Bundesnetzagentur, das auf , das Ihnen das Recht auf Minderung und Kündigung gibt.
Tipp: Die Verbraucherzentrale bietet einen Online-Rechner, der Ihnen hilft, die Höhe der Preisminderung zu berechnen und ein Musterschreiben für die Kontaktaufnahme mit Ihrem Anbieter zu erstellen.
SOCIAL SHARE CARD GENERATOR