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Das ändert sich 2025 für Autofahrer, Steuerzahler und Arbeitnehmer

↗ Quelle (pcwelt.de)
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Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen mit sich: Verbraucher, Arbeitnehmer und Autofahrer müssen sich auf neue Regeln, höhere Preise und eine veränderte Servicelandschaft einstellen. Der Mindestlohn steigt, Grundfreibeträge werden erhöht und Überstunden sollen nicht mehr besteuert werden. Gleichzeitig fallen jedoch einige Leistungen weg, Preise steigen, und für Autofahrer treten neue Normen und Vorschriften in Kraft.





Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen, die uns im Jahr 2025 erwarten.





Das ändert sich 2025 für Verbraucher





Die Post (DHL) erhöht die Preise, die Telekom streicht langjährige Services und BPA wird aus den Regalen verbannt. Diese Neuerungen gelten für Verbraucher im Jahr 2025:





Deutsche Post (DHL) dreht wieder an der Preisschraube





Im kommenden Jahr wird der Versand von Briefen, Postkarten und Paketen wieder teurer – und zwar deutlich. Die Deutsche Post hebt die Preise wie folgt an:





Briefporto: von 85 Cent auf 95 Cent
Kompaktbrief: von 1,00 Euro statt 1,10 Euro
Großbrief: von 1,60 Euro auf 1,80 Euro
Postkarte: von 70 Cent auf 95 Cent
Päckchen S: von 3,99 Euro auf 4,19 Euro
Päckchen M: von 4,79 auf 5,19 Euro
Paket bis 2 kg (nur online): von 5,49 auf 6,19 Euro
Paket bis 5 kg: von 6,99 auf 7,69 Euro





Auslandsbriefe werden ebenfalls teurer: Statt 1,10 Euro werden dafür künftig 1,25 Euro fällig, bei Auslandspostkarten fallen 1,25 Euro an.





Den teils kräftigen Preisanstieg rechtfertigt DHL mit gestiegenen Betriebskosten und dem Verweis darauf, dass der Postversand im EU-Ausland oft noch teurer sei.





in Kraft. Damit werden gleich eine ganze Reihe neuer Regeln gültig, die etwa Versandzeiten oder den Arbeitsschutz von Beschäftigten betreffen.





2025 dürfen Briefe beispielsweise bis zu drei Tage lang zugestellt werden (ein Tag länger als bisher), und Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 kg müssen eine entsprechende Kennzeichnung erhalten. Die aktuell rund 12.000 bundesweiten Postfilialen sollen übrigens erhalten bleiben, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Künftig zählen aber auch automatisierte Packstationen zu solchen Filialen.









Telekom stellt Angebote ein





Im Jahr 2024 wird die Telekom zwei Dienste streichen, die bereits seit geraumer Zeit im Angebot sind: die “Preselection” und das “Call-by-Call”. Zur Erklärung:





Preselection: Das ermöglicht eine voreingestellte Auswahl der Telefongesellschaft. Bei diesem Verfahren wird der Telefonie-Kunde auf einen bestimmten Anbieter, den sogenannten “Verbindungsnetzbetreiber”, für alle Fern- und Auslandsgespräche voreingestellt.





Call-by-Call: Das ist englisch für “Anruf-für-Anruf”.  Damit hatten Telekom-Kunden bisher die Möglichkeit, einzelne Telefongespräche oder Internetverbindungen über einen anderen Anbieter als den des Telefonanschlusses zu führen und abzurechnen. In Deutschland war das als reguläres Verfahren bisher ausschließlich über die Festnetzanschlüsse der Deutschen Telekom möglich. Telekom-Kunden konnten so die Telefongespräche oder Internetverbindungen zu einem günstigeren Tarif nutzen, als es die Telekom anbietet.





) und soll Menschen mit Behinderung oder älteren Personen eine gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Das Gesetz bezieht sich auf Produkte und Services, etwa den Internetauftritt.





Neue Spielregeln für Autofahrer





Auf Deutschlands Straßen treten 2025 neue Regelungen in Kraft: Autofahrer müssen sich auf höhere Benzinpreise einstellen und bei Winterreifen strengere Vorgaben beachten. Auch bei Auslandsreisen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Für Camper gelten neue Sicherheitsstandards, und der verpflichtende Führerscheintausch wird weiter vorangetrieben.





Treibstoff wird teurer





An der Zapfsäule müssen wir 2025 tiefer in die Tasche greifen. Hintergrund ist ein Anstieg bei der CO₂-Bepreisung: Für eine Tonne des Klimagases werden dann 55 statt bisher 45 Euro fällig – das wirkt sich auch direkt auf den Spritpreis aus. Benzin und Diesel werden





Neue Regeln für Reisen in Nachbarländer





Das sind zwar keine deutschen Gesetzesänderungen, sie betreffen aber Reisende aus Deutschland, wenn Sie Nachbarstaaten besuchen. Beispielsweise wird die Maut in Österreich wieder teurer: ab 2025 werden 103,8 Euro für Pkw und 41,50 Euro für Motorräder fällig (jeweils für einen Monat).





Wer aus der EU nach Großbritannien reisen möchte, muss ab April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) vorzeigen. Die kostet vorerst 10 Pfund oder knapp 12 Euro.





Neu für Arbeitnehmer: Das ändert sich 2025





Gute und schlechte Nachrichten: Auch für Arbeitnehmer bringt das Jahr 2025 Veränderungen mit. Auf diese neuen Regeln und Gesetze sollten Sie achten.





Minijobber dürfen mehr verdienen





Ab 2025 steigt die Verdienstgrenze für Beschäftigte in sogenannten Minijobs. Statt wie bisher 538 Euro dürfen Minijobber monatlich dann 556 Euro mit nach Hause nehmen. Die Anhebung hängt mit dem neuen Mindestlohn zusammen, der ebenfalls steigen wird. Die beiden Lohngrenzen sind gesetzlich miteinander verankert.





Mehr Mindestlohn





Bis Ende 2024 liegt der gesetzlich festgesetzte Mindestlohn noch bei 12,41 Euro pro Stunde, mit dem Jahreswechsel hebt der Gesetzgeber den Stundensatz auf 12,82 Euro. Trotz einer kontinuierlichen Erhöhung über die letzten Jahre liegt der Mindestlohn damit aber immer noch deutlich unter der EU-Empfehlung von 14,83 Euro für 2025. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert sogar noch mehr: Auf ” soll der Grundfreibetrag 2025 auf 12.084 Euro (und 2026 auf 12.336 Euro) steigen. Im Jahr 2024 lag diese Steuergrenze noch bei 11.784 Euro – alles jeweils für Alleinstehende. Der Kinderfreibetrag soll 2025 auf 6.672 Euro (und 2026 auf 6.828 Euro) steigen.





Bald keine Steuern mehr auf Überstunden?





Wer Überstunden leistet, bekommt die in aller Regel auch bezahlt. Dabei verdient der Fiskus aber mit, denn die Vergütung der Arbeitsleistung unterliegt bisher den normalen steuerlichen Vorgaben. Einzig Zuschlagsvergütungen für Arbeitsstunden an Feiertagen, Sonntagen oder in Nachtschichten sind davon bereits ausgenommen.





Nun könnten 2025 auch die “normalen” Überstunden folgen und einen steuerlichen Sonderstatus erhalten. Krankenkassenbeiträge oder die Lohnsteuer müssten darauf dann nicht mehr entrichtet werden. Die Initiative findet sich aktuell im Bundeshaushalt 2025, die Rechtsgültigkeit steht aber noch aus.





Steigende Beiträge zur Krankenversicherung





Die Krankenkassenbeiträge könnten 2025 deutlich ansteigen – Experten prognostizieren Erhöhungen von bis zu 2,5 Prozent. Grund dafür sind die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen und die angespannte Finanzlage vieler Kassen. Versicherte müssen sich somit auf spürbare Mehrbelastungen einstellen.



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