Mit der Parkscheibe kommt ihr auf Privatparkplätzen nicht weit. (Bildquelle: IMAGO / Funke Foto Services / Bildbearbeitung GIGA)Kurz mal auf dem Supermarktparkplatz parken und schnell was erledigen? Das kann unerwartet teuer werden. Welche Fehler ihr unbedingt vermeiden solltet, erfahrt ihr hier.
Parkplatzmangel erlaubt Nutzung von Privatparkplätzen nicht
Auf der Suche nach freien Parkplätzen werden Autofahrer meist vor dem Supermarkt fündig. Schnell kommt der Gedanke, dass man sein Auto hier doch einfach abstellen könnte, um neben dem Einkauf auch weitere Dinge zu erledigen. Doch bei der Rückkehr zum Fahrzeug erfolgt dann das böse Aufwachen – ein teurer Strafzettel. Warum das so ist und wie ihr euch absichert, erklären wir euch.
Knöllchen trotz Einkauf
Wenn tatsächlich nur im Supermarkt eingekauft wurde und dennoch ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer gefunden wird, ist das hingegen nicht nur ärgerlich, sondern möglicherweise gar nicht zulässig. Meistens liegt es daran, dass die Parkscheibe etwas versteckt im Fahrzeug hinterlassen und von den Kontrolleuren übersehen wurde.
Ein anderer Grund kann die für den Parkplatz maximale Parkdauer sein, die überschritten wurde. Informationen zur maximalen Parkdauer müssen allerdings klar sichtbar auf dem Parkplatz hinterlegt sein. Es kann aber auch vorkommen, dass die Park- und Nutzungsbedingungen nicht klar genug angegeben wurden.
Mit manchen Tricks könnt ihr euch das Parken deutlich erleichtern. Einer davon ist die digitale Parkscheibe, die wir euch im Video vorstellen:
» Video ansehen: Stressfrei parken mit elektronischer Parkscheibe![]()
Klare Regeln auf Privatparkplätzen erforderlich
Da es sich bei Supermarktplätzen um Privatgrundstücke handelt, geht es bei der Strafe nicht um ein Bußgeld, welches vom Ordnungsamt verhängt wird, sondern um eine Vertragsstrafe, deren Höhe laut Bußgeldkatalog vom Besitzer des Parkplatzes selbst bestimmt werden darf. Der Vertrag wird zwischen dem Autofahrer und dem Parkplatzbetreiber durch das Abstellen des Fahrzeugs geschlossen.
Damit der Vertrag gültig wird, müssen die Regelungen zum Parken klar und deutlich auf dem Parkplatz für den Nutzer ersichtlich sein. Wenn die Informationen erst im Supermarkt oder nur versteckt und schwer leserlich auf dem Parkplatz zu finden sind, ist das nicht ausreichend.
Strafen können höher als Bußgelder sein
Die Vertragsstrafen, die verhängt werden, sollten sich an öffentlichen Bußgeldern orientieren. Sie dürfen allerdings etwas höher ausfallen. So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise eine Zahlung von 30 Euro als Strafe für zulässig erklärt.
Wichtig: Der erste Brief, der vom Parkplatzbetreiber kommt, darf laut Verbraucherzentrale nicht direkt eine Mahnung enthalten, da der Strafzettel durch äußere Umstände wie etwa durch Wind oder Passanten abhanden gekommen sein könnte. Eine Mahnung ist erst ab dem zweiten Brief rechtskräftig.
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