
Ivan Marc – shutterstock.com
Kaum zu glauben: Zehn Jahre ist es bereits her, dass am 24. Mai 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Die Bilanz fällt dabei zwiegespalten aus: Während sich der Datenschutz in europäischen Unternehmen – und darüber hinaus – wie nie zuvor etabliert hat, wächst in der Wirtschaft die Kritik aufgrund steigender Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteilen.
Aus Sicht von Datenschützern ist die DSGVO eine Erfolgsgeschichte. “ der Wirtschaftskanzlei CMS hervorgeht, wurde im März 2026 beim Gesamtbetrag der öffentlich bekannten DSGVO-Bußgelder erstmals die Sechs-Milliarden-Euro-Marke erstmals überschritten. Auch die Zahl der registrierten Fälle steigt aufgrund der kontinuierlichen Durchsetzung in ganz Europa weiter an.
Allerdings weisen die Daten CMS zufolge auf eine deutliche Verlagerung des Schwerpunkts hin: Die Aufsichtsbehörden konzentrieren sich zunehmend auf praktische Compliance-Themen und weniger auf vereinzelte, öffentlichkeitswirksame Fälle. Was mit wegweisenden Verfahren und Rekordstrafen begann, hat sich nun zu einer routinemäßigen, operativen Überprüfung der täglichen Datenschutzpraktiken von Unternehmen entwickelt.
Unternehmen beklagen wachsende Belastung
Gleichzeitig wächst dadurch die Unzufriedenheit in der Wirtschaft. Was ursprünglich für mehr Rechtssicherheit und europaweit einheitliche Regeln sorgen sollte, wird von vielen Unternehmen inzwischen als Dauerbelastung wahrgenommen.
In einer Bitkom-Umfrage von 2025 erklärten 81 Prozent der befragten Unternehmen, die DSGVO mache ihre Geschäftsprozesse komplizierter. 2016 war nur ein Viertel (25 Prozent) dieser Meinung. 2025 bewerteten 97 Prozent den Aufwand für Datenschutz als hoch, davon 44 Prozent als sehr hoch.
Gründe für den Unmut gibt es viele. 82 Prozent der vom Bitkom befragten Unternehmen nennen 2025 Unsicherheit bezüglich der genauen Datenschutzvorgaben als Herausforderung. Zugleich sind 86 Prozent der Ansicht, dass die Umsetzung nie vollständig abgeschlossen ist, weil Unternehmen kontinuierlich auf technische und rechtliche Entwicklungen reagieren müssen. Datenschutz wird so als besonders herausfordernde, fortlaufende Compliance-Aufgabe wahrgenommen.

Bitkom
KI – die neue Bewährungsprobe
Besonders datengetriebene Vorhaben sind betroffen. 2025 berichteten 59 Prozent der Studienteilnehmer, dass der Aufbau von Daten-Pools aufgrund von Datenschutzvorgaben gescheitert ist oder gar nicht erst in Angriff genommen wurde. Auch bei Datenanalyse-Tools, KI-Anwendungen und der Digitalisierung von Geschäftsprozessen bleiben die Werte hoch. Datenschutzvorgaben werden damit vor allem dort als Hürde wahrgenommen, wo – wie bei KI besonders der Fall – Innovationen auf große Datenmengen angewiesen sind.
Das Resultat: Laut Bitkom sehen sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) den europäischen Datenschutz im internationalen Vergleich zwar grundsätzlich als Vorteil für die KI-Entwicklung in Deutschland und Europa. In der Praxis erleben sie jedoch das Gegenteil. So erklärten 2025 zwei Drittel (69 Prozent) der Befragten, der Datenschutz erschwere es, KI-Modelle mit genügend Daten zu trainieren.
„Die Realität ist: KI wird wegen unserer Datenschutzpraxis nicht in Europa entwickelt, die Modelle werden aber trotzdem hier eingesetzt“, kommentiert Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst die Ergebnisse. „Für den Schutz der Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ist damit nichts gewonnen, für den Wirtschaftsstandort Europa aber viel verloren.“
Der Bitkom fordert daher eine Reform, die den Datenschutz dort stark macht, wo echte Risiken für Menschen entstehen – und Unternehmen dort entlastet, wo formale Pflichten keinen zusätzlichen Schutz bringen. Konkret bedeute das eine konsequente Risikoorientierung der DSGVO und ein einheitliches Verständnis, dass das Training und der Betrieb von KI-Systemen auch in Europa möglich sein müssen, so Wintergerst.
Ob das von dem Branchenverband geforderte Aufweichen der Datenschutzstandards zugunsten technologischer Wettbewerbsfähigkeit auch im Sinne der Verbraucher ist, steht auf einem anderen Blatt. Fest steht, dass die DSGVO auch zehn Jahre nach Inkrafttreten (beziehungsweise acht Jahre seit Anwendung) ihre Existenzberechtigung nicht verloren hat.
Oder wie es Rechtsanwältin Anna Lena Füllsack von CMS ausdrückt: „Die Durchsetzung der DSGVO ist den Kinderschuhen entwachsen und mittlerweile fester Bestandteil der regulären Rechtslandschaft in ganz Europa. Für Unternehmen wird sie auch in den kommenden Jahren ein zentrales strategisches Thema bleiben.“
SOCIAL SHARE CARD GENERATOR