
Mit dem Urteil Trump vs. Slaughter hat der US Supreme Court womöglich das EU-US Data Privacy Framework gekillt.
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Deutschland fliegt bei der Fußball-WM im Sechzehntelfinale raus und in Berlin spekuliert man über die Reformpläne der Regierung – da kann ein Urteil in einem Trump-Verfahren vor dem Supreme Court, dem obersten Bundesgericht der USA, schonmal übersehen werden. Zumal das Gericht an diesem Tag gleich in vier Trump-Fällen urteilte.
Doch eines der vier Urteile, nämlich das im Fall ) mit der Begründung gefeuert, dass ihre Tätigkeit im Widerspruch zu den Prioritäten seiner Regierung stehe. Damit verstieß er gegen das über 90 Jahre alte Grundsatzurteil das Machtgefüge in Washington grundlegend verändert. Denn künftig kann ein US-Präsident zahlreiche Behörden stärker nach seinen politischen Vorstellungen besetzen und missliebige Behördenchefs einfacher feuern.
Data Privacy Framework in Gefahr
Ja und?, ist man versucht, als Europäer und Deutscher zu sagen. Was jucken uns US-interne Streitigkeiten um Behörden, solange wir unsere unabhängigen Institutionen haben. Auf den ersten Blick mag das stimmen. Doch die Sache hat einen gewaltigen Haken. Das hat. Wir erinnern uns, Schrems ist der Österreicher, der bereits 2020 das sowie die Konsequenzen auf der Hand: „Da es in den USA keine unabhängigen Behörden mehr gibt, fordern wir die Kommission auf, die Angemessenheitsentscheidung für die USA in einem geordneten Prozess aufzuheben.“ Einen und interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules – BCRs) als Lösung. Ebenso stehen auch diese auf wackeligen Beinen, wenn es in den USA keine unabhängige Aufsicht mehr gibt.
Volatilität der Regulierung droht
Im US-Geschäft sollten sich Unternehmen in Bezug auf Daten auf eine größere regulatorische Volatilität einstellen. Ebenso gilt es genau zu prüfen, inwieweit die souveränen Cloud- und Serviceangebote der US-Anbieter in Europa wirklich sicher vor dem Zugriff der US-Behörden sind.
Und vor dem Hintergrund des Urteils sollte Datenverschlüsselung bei der Nutzung von US-Services zum Standard gehörten. Ferner sollte die Suche nach souveränen europäischen Alternativen eigentlich standardmäßig im Pflichtenheft jedes IT-Entscheiders stehen. Oder, um abschließend “.
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