Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Recht haben, die Online-Kommunikation der Arbeitnehmer zu überprüfen. Das "Ausschnüffeln" ist vor allem dann rechtmäßig, wenn die Arbeitszeit bzw. berufliche Kommunikation für private Zwecke eingesetzt wird. (Weiter lesen)
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Gericht: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Recht haben, die Online-Kommunikation der Arbeitnehmer zu überprüfen. Das "Ausschnüffeln"…
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Recht haben, die Online-Kommunikation der Arbeitnehmer zu überprüfen. Das "Ausschnüffeln" ist vor allem dann rechtmäßig, wenn die Arbeitszeit bzw. berufliche Kommunikation für private Zwecke eingesetzt wird. (Weiter lesen)