Es ist noch gar nicht lange her, da musste man manches Android-Smartphone schon nach zwei oder drei Jahren außer Betrieb nehmen – und zwar nur deshalb, weil der Hersteller den Support für das Telefon eingestellt hatte.
Ein Gerät mit vielen sensiblen und persönlichen Daten ohne aktuelle Sicherheitsupdates zu betreiben, ist nun einmal riskant. Während es für höherpreisige Modelle zumindest eine gewisse Updategarantie gab, fehlte diese bei günstigen Smartphones meist ganz.
Hier sparten sich die Hersteller die Kosten für den Support und verdienten lieber am Verkauf neuer Geräte.
Die neue EU-Ökodesign-Verordnung macht damit Schluss: Smartphones und Tablets, die nach dem 20. Juni 2025 erstmals in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, müssen fünf Jahre lang kostenlose Betriebssystem- und Sicherheitsupdates erhalten.
Die Frist für die Versorgung mit Aktualisierungen beginnt laut offizieller EU-Angabe ab dem „Inverkehrbringen des Produkts“ – und nicht, wie es häufig heißt, ab dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt vom Markt genommen wurde.
Fünf Jahre Update-Pflicht, sieben Jahre Versorgung mit Ersatzteilen
Dieses spätere Datum ist nur für die ebenfalls neue Versorgungsverpflichtung mit wichtigen Ersatzteilen relevant, die „für sieben Jahre nach Beendigung des Inverkehrbringens des Modells auf dem EU-Markt bereitzustellen sind“.
Unabhängigen professionellen Reparaturbetrieben müssen die Hersteller dabei Zugang zu allen Ersatzteilen und Baugruppen gewähren.
Verbraucher sollen nur solche Teile erhalten, die besonders häufig kaputtgehen, wie etwa Displays. Dazu zählen aber auch Akkus, Halterungen für SIM- und Speicherkarten sowie Gehäuseabdeckungen und Schutzfolien.
Die Ersatzteile müssen innerhalb von fünf Werktagen ausgeliefert werden, ab dem fünften Jahr nach maximal zehn Werktagen.
Ferner müssen die Hersteller Reparaturanleitungen gegen eine angemessene Gebühr bereitstellen und professionellen Reparaturbetrieben diskriminierungsfreien Zugang zu notwendiger Soft- und Firmware gewähren.
Damit will die EU das sogenannte Parts Pairing unterbinden, also das Koppeln neuer Komponenten mithilfe spezieller Software.
Fristen gelten auch bei den Updates. Funktionsupdates und damit neue Betriebssystemversionen müssen spätestens ein halbes Jahr nach dem Erscheinen für alle Geräte erhältlich sein, Sicherheitsupdates nach vier Monaten.
Energielabel mit Reparaturindex für Smartphones und Tablets
Alle ab 20. Juni neu eingeführten Smartphones und Tablets müssen zudem das EU-Energielabel samt Reparierbarkeitsindex führen.
Dieser EU-weite Index ist ein Novum, in Deutschland musste man sich bisher beispielsweise mit dem bereits in Frankreich existierendem Pendant behelfen.
Das neue Label zeigt unterhalb der Energieeffizienzklasse:
- Die Akkulaufzeit des Geräts bei voller Ladung
- Die Widerstandsfähigkeit beim Herunterfallen
- Die Batterielebensdauer in Ladezyklen
- Die Reparierbarkeit inklusive Ersatzteilversorgung
- Den Schutz gegen Wasser und Staub.
Etwas unscheinbar, aber wichtig ist der QR-Code oben rechts auf dem Energielabel: Dieser leitet nach dem Scannen mit dem Smartphone zur Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung weiter.
Dort finden Sie zu jedem Produkt ein Datenblatt und weitere detaillierte Informationen.
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