Seit dem 18. August 2026 gilt die EU-Verordnung E-Evidence (2023/1543) nach dreijähriger Übergangsfrist vollständig. Ermittlungsbehörden können damit elektronische Beweismittel künftig direkt bei Anbietern in anderen EU-Ländern anfordern. Betroffen sind nicht neben klassischen Telekommunikationsanbieter auch Messenger- und E-Mail-Dienste,...
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E-Evidence-Verordnung ist scharf geschaltet
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